Fachgruppe Kampfmittelräumdienst

Im Bundesland Niedersachsen ist die Beseitigung von Kampfmitteln eine Aufgabe der Gemeinden. Diese werden vom Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt. Vorrangig ist in Farnheim dafür der Fachbereich Feuerwehr zuständig. Farnheim war im zweiten Weltkrieg, bedingt durch seine Hafen- und Werftanlegen und nicht zuletzt als Stützpunkt der ehemaligen Kriegsmarine, ein bevorzugtes Angriffsziel alliierter Bomberangriffe. Bei den insgesamt 235 Angriffen sollen nach Schätzungen rund 33.000 Tonnen Bomben abgeworfen sein, von denen man animmt, dass rund 10 Prozent nicht explodiert sind und bis heute eine mögliche und tw. erhebliche Gefahrenquelle darstellen. Es ist davon auszugehen, dass noch zahlreiche Verdachtspunkte über das Stadtgebiet Farnheims verteilt sind.

Da das Land Niedersachsen zum 02.01.2012 das Landesräumprogramm für die Gefahrenabwehrbehörden eingestellt hatte, wurde in Farnheim zuletzt nicht mehr präventiv nach Kampfmitteln gesucht. Die Maßnahmen beschränkten sich lediglich auf Vorgaben im bauordnungsrechtlichen Verfahren bzw. auf Spontanfunde. In einer Ratsversammlung im August 2018 erfolgte schließlich der Beschluss für eine systematische flächendeckende Suche nach Kampfmitteln bedingt durch das nach wie vor vorherrschende unkalkulierbare Risiko für die Bevölkerung. Ziel des Beschlusses ist es, die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und pro Jahr bis zu vier geplante Kampfmittelbeseitigungen (ausgenommen sind Spontanfunde) durchzuführen.

Der städtischen Feuerwehr fällt hierbei eine wesentliche Rolle zu. Seit dem 01.01.1996 ging der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes an die Zuständigkeiten der Gemeinden und damit an die Feuerwehren. Seitdem wurde die Feuerwehr um eine weitere Fachgruppe personell und materiell erweitert. Rund 100 Einsätze absolviert die Fachgruppe KRD so jedes Jahr. Zu den Aufgaben zählen das Sicherstellen und Entschärfen bzw. Sprengen der Kampfmittel sowie der Abtransport und deren endgültige thermische Vernichtung. Ferner ist sie verpflichtet geeignete Unternehmen der Kampfmittelbeseitigung zu kontrollieren und zu registerführen.

Die Fachgruppe ist auf der Feuer- und Rettungswache 2 im Stadtteil Breedebeker Markt untergebracht und verfügt über folgende technische Ausstattung:

  • KdoW (Bj. 2019)
  • KdoW (Bj. 2019)
  • MZF (Ex GW-KRD, Bj. 2011)
  • GW-KRD 1 (Bj. 2014)
  • GW-KRD 2 (Bj. 2020)

GW-KRD (Kampfmittelräumdienst)

Kürzlich konnte eine Ersatzbeschaffung im Fuhrpark der Berufsfeuerwehr willkommen geheißen werden. Der neue Gerätewagen der Fachgruppe Kampfmittelräumung (engl. EOD – Explosive Ordnance Disposal) wurde in den Einsatzdienst gestellt. Dabei handelt es sich, wie schon beim TLF-W, um einen UniMoc A560UF der Steiner Fahrzeugwerke, der die (antriebs-)technische Basis liefert. Als hervorzuhebene technische Ausstattung sind bspw. die an der Fahrzeugfront verbaute und unter der roten Abdeckplane verborgene Seilwinde mit 50 kN Zugkraft zu nennen sowie kann mithilfe des am Heck befindlichen Krans, der über 700 kg Hubkraft bei 4,5 Meter Ausladung verfügt, das entschärfte Kampfmittel geborgen und für die fachgerechte Entsorgung verladen werden. Zur technischen Ausstattung gehören desweiteren u.a. eine Drohne, ein fernsteuerbarer Roboter, diverse Messgeräte, Trenn- und Winkelschleifer, allerlei Werkzeug, Vollschutzanzüge, Metalldetektoren, Video- und Fotokameras sowie ein LED-Lichtmast samt Stromgenerator. Das Fahrzeug ersetzt ab sofort den alten LKW-KRD.

Ein Spontanbau, der dem Waldbrand-TLF nun einen Bruder zur Seite stellt. Als ich jüngst über einige Bilder und Videos des aktuellen GW-KRD der Feuerwehr Hamburg stieß, entstand der Wunsch nach einer Art Nachbau. Damit der Fahrzeugtyp auch in das Farnheim’sche Feuerwehrkonzept passte, wurde kurzerhand die obige Geschichte ersonnen. Von wegen Plausibilität und so…

Da ich mich durchaus zu den Puristen zähle; sprich ich verbaue ausschließlich orginal dänische Bausteine, habe ich durchaus immer mal wieder Wunsch nach etwas mehr Authentizität bei meinen Modellen. Dazu zählt – und das ist tatsächlich das Einzige, das ich mir in Sachen Fremdteilen erlaube – eine Reflexbeklebung mittels entsprechender Folierung. Erstmals habe ich dazu eine ausgiebige Diagonalbeklebung am Heck des Fahrzeugs angebracht. Manch ein mag sicher sagen, die Schraffur brauche es nicht, um als Feuerwehrfahrzeug zu gelten; und damit hat der/diejenige sicherlich Recht. Jedoch machen aber gerade solche Details für mich den kleinen wie feinen Unterschied aus.