Unfreiwillig freiwillig

Gestern Abend frug der Humorist Torsten Sträter in seinem Beitrag (ab Minute 20:40) bei „nuhr im ersten“ , ob es neben der Freiwilligen auch eine unfreiwillige Feuerwehr gebe. Das Publikum lachte. Wie absurd! Absurd? Mitnichten!

Tatsächlich ist es so, wenn eine Gemeinde den Brandschutz nicht aus freiwilligen Helfern sicherstellen kann, können dienstfähige und bevorzugt ausgebildete Personen aus der Gemeinde herangezogen und zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden. Trotzdem dieser Fall in Deutschland recht selten ist, gibt es hierzulande Pflichtfeuerwehren:

  • Feuerwehr Altwarp in Mecklenburg-Vorpommern
  • Feuerwehr Burg (Dithmarschen) in Schleswig-Holstein (nach Massenaustritt seit 2009 Pflichtfeuerwehr)
  • Feuerwehr Friedrichstadt in Schleswig-Holstein (seit 2016 Pflichtfeuerwehr)
  • Feuerwehr Grömitz in Schleswig-Holstein (seit 2018 Pflichtfeuerwehr)
  • Feuerwehr List auf Sylt in Schleswig-Holstein (seit 2005 Pflichtfeuerwehr)

Gesetzliche Regelungen schaffen hierfür die entsprechende Grundlage, in denen es heißt, dass der Adressat im Grundsatz zur Befolgung verpflichtet ist. Bei etwaigen Verweigerungen können Sanktionierungs- (ordnungswidrigkeits- und strafrechtliche Sanktionierung, da die unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB unter Strafe steht) und Vollstreckungsmittel zur Durchsetzung herangezogen werden.

Quellen:

Somit, Herr Sträter, sollte ihre Frage vom Abend des 07.11.2019 hinreichend beantwortet sein.

Ein Gedanke zu “Unfreiwillig freiwillig

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..